Autoren: Maximilian Volland, Paul Matkey
Datum: 26.11.2022
Kategorie: Vorträge

Einführung

Am Montag, den 21.11.22 haben wir das Fraunhofer FIT/Kernkompetenzzentrum FIM für Wirtschaftsinformatik empfangen und eine spannende Einführung in die Themen Blockchain und Künstliche Intelligenz im Rahmen unseres Tech Talk bekommen. Vorgetragen haben Dominik Protschky und Tobias Guggenberger, die als wissenschaftliche Mitarbeiter im Bereich Wirtschaftsinformatik promovieren und neben lehrenden Tätigkeiten an der Uni, ebenfalls in Praxisprojekten, öffentlichen sowie privaten Organisationen und Unternehmen dabei helfen, ihre Strukturen und Arbeit mit innovativen Technologien wertstiftend zu digitalisieren.

Austauschmöglichkeit zwischen Jura, Wirtschaft und Informatik

Die Idee des Abends war, eine Austauschmöglichkeit zwischen unseren Zuhörerinnen und Zuhörern von b{u}ilt und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vom Fraunhofer Institut zu ermöglichen, um den Dialog zwischen Legal Tech und Wirtschaftsinformatik zu finden. Somit startete Max (einer unserer Vorsitzenden) mit einer Einführung zu Legal Tech, in der er insbesondere für die Anwesenden des Fraunhofer-Instituts darstellte, was unter dem Begriff Legal Tech zu verstehen ist und wie Digitalisierung in der Justiz angewendet werden kann. Dabei wurden natürlich auch die Technologien KI und Blockchain/Smart Contracts mehrfach angesprochen, weswegen die Überleitung zu den vortragenden Experten sehr flüssig war. Diese erklärten anschließend, was sich hinter diesen Buzzwörtern verbirgt, indem sie jeweils die Technologie vereinfacht und runtergebrochen erklärten und viele Beispiele für Anwendungsmöglichkeiten nannten. Nach dem Input wurde der freie Diskurs und individuelle Austausch eröffnet. Da bei vielen Projekten der Fraunhofer-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern regelmäßig auch rechtliche Fragen zu Regulierung und rechtlichen Rahmenbedingungen aufkommen (Stichwort: zukünftige Regulierung durch den geplanten AI-Act der EU), war der Austausch sehr gewinnbringend und differenziert.

Smart Contracts sind weder “Smart” noch “Contracts”

Es war sehr hilfreich, einmal erläutert zu bekommen, was sich hinter den Technologien verbirgt, welche ebenfalls viele visionäre Legal Tech Anwendungen ermöglichen sollen. Mir selber ist aufgefallen, dass ich davor oft bereits von Maschine Learning, Smart Contracts und Co. gesprochen hatte, ohne ein tatsächliches technisches Verständnis davon zu haben. Spannend fand ich beispielsweise den Vergleich von menschlichem und maschinellem Lernen und die Erklärung, dass Machine Learning ähnlich wie kleine Kinder durch Supervised, Unsupervised und Reinforcement Learning Muster erkennen und auf verschiedenen Abstraktionsstufen ihr „Wissen“ erweitern. Auch dass Smart Contracts eigentlich weder „Smart“ noch „Contracts“ sind, sondern lediglich „If-Else“ bzw. „Wenn-Dann“ Beziehungen abbilden, war sehr klärend. Ähnlich wie bei unserem ersten Speaker wurde von den beiden Experten aber auch immer wieder darauf hingewiesen: Digitalisierung hat keinen Selbstzweck. Blockchain beispielsweise wurde immer sehr stark gehyped und während des Bitcoin Booms dachte man, dass diese Technologie alle unserer Probleme lösen würde. Aus Erfahrungen in Praxisprojekten konnten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Fraunhofer Institut jedoch berichten, dass es auch viele Schwierigkeiten in der Implementierung gibt, die regelmäßig so kompliziert sind, dass die Kosten-Nutzung-Abwägung nicht rentabel ist.

Juristische Methoden an ihren Grenzen

Des Weiteren war eine prägende Erkenntnis, wie stark die Technologien von geplanten Regulierungsvorhaben der EU abhängig sind. Dabei merkt man auch, dass unsere rechtlichen Methoden manchmal an ihre Grenzen stoßen. Seit dem ersten Semester weiß man, dass Juristinnen und Juristen Definitionen brauchen, unter die verschiedene Sachverhalte subsumiert werden. Das Problem: Künstliche Intelligenz ist (um ganz genau zu sein) eine ganze Technologie-Klasse, sodass selbst unter Expertinnen und Experten keine Einigkeit besteht, was alles als KI eingestuft werden kann. Das macht eine sinnvolle Definition nahezu unmöglich. Dass KI dennoch reguliert werden muss – so schwer es auch sein mag – steht außer Frage. Datenschutzrechtliche Bedenken, Diskriminierung und fehlende Nachvollzierbarkeit stellen neben den wirklich erstaunlichen Potenzialen viele abwägungsbedürftige Risiken dar. Wie wichtig ein profundes Verständnis von sowohl der technischen als auch der juristischen Seite dabei ist, war die größte Erkenntnis des Abends.

 

Wir bedanken uns bei dem Fraunhofer FIT/Kernkompetenzzentrum FIM für den nachhaltigen Austausch!

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