Du lernst bei uns nicht nur, wie man Akten papierlos führt oder eine Kanzlei digital strukturiert. Vielmehr wirst du für die Zukunft des Rechtswesens gerüstet. Die Arbeitsweise der Juristinnen und Juristen wird sich innerhalb der nächsten zehn Jahre deutlich verändern. 

Digitale Verträge, die sich automatisch erfüllen und kontrollieren, sowie die automatisierte Prüfung der Zulässigkeit einer Klage bringen nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Komplexität mit sich. Wer sich heute nicht mit Legal Tech beschäftigt, wird morgen schon den Wandel des Rechtsmarkts verpasst haben. Eine Mitgliedschaft bei uns stellt nicht bloß eine gute Referenz im Lebenslauf dar. Sie wird dich mit gefestigtem Wissen über neue Technologien und ihren rechtlichen Fragestellungen in den Arbeitsmarkt entlassen. Dadurch wirst du für sämtliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aus der Rechts- und Technologiebranche besonders interessant.

Bereits mit einem Beitrag in Höhe von 10 € pro Semester wirst du Teil eines großen Netzwerks von Legal Tech Initiativen aus dem gesamten deutschsprachigen Raum. 

Welche Mitgliedschaft soll ich wählen?

Die aktive Mitgliedschaft richtet sich an aktuelle und ehemalige Studierende, die sich im Verein beteiligen möchten. Mit ihr geht ein Stimmrecht einher.

Die Fördermitgliedschaft steht sowohl natürlichen als auch juristischen Personen offen, die uns hauptsächlich finanziell unterstützen möchten. Die Höhe des Beitrags kann individuell festgelegt werden, wobei wir für Organisationen mindestens 50 € pro Semester empfehlen. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht, dürfen sich sonst aber genauso am Vereinsleben beteiligen wie aktive Mitglieder.

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Ich habe die [Datenschutzerklärung] verstanden und akzeptiere diese.
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Name des Zahlungsempfängers:
Bayreuther Initiative für Legal Tech (built) e.V.

Anschrift des Zahlungsempfängers:
Bayreuther Initiative für Legal Tech (built) e.V.
Universität Bayreuth
Universitätsstraße 30
95447 Bayreuth

Gläubiger-Identifikationsnummer:
DE03ZZZ00002541412

Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge:
Die Mitgliedsbeiträge für aktive Mitglieder sind gem. Abs. 3 Nr. 1 unserer Beitragsordnung für das Sommersemester zum 01.06. und für das Wintersemester zum 01.12. eines jeden Jahres fällig.

Einzugsermächtigung
Ich ermächtige den Zahlungsempfänger built widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem Konto einzuziehen.

SEPA-Lastschriftmandat
(A) Ich ermächtige den Zahlungsempfänger built, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.
(B) Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger built auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Spätestens 14 Tage vor dem Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift wird built mich über den Einzug in dieser Verfahrensart unterrichten.
Einwilligung
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Anrede des Ansprechpartners
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Name des Ansprechpartners
Vollständiger Name, falls vorhanden inkl. Rechtsform
Abbuchung des Beitrags
Die Regelmäßigkeit der Abbuchung des ausgewählten Förderbeitrags - ob jährlich oder semesterweise - wird individuell vereinbart. Sollten Sie einen individuellen Turnus wünschen, lassen Sie uns Ihre Wahl gerne im Anmerkungsfeld wissen.
Bitte ergänzen Sie Anmerkungen und Ergänzungen in diesem Feld.
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Ich habe / Wir haben die [Datenschutzerklärung] verstanden und akzeptiere(n) diese.
Einwilligung
Name des Zahlungsempfängers:
Bayreuther Initiative für Legal Tech (built) e.V.

Anschrift des Zahlungsempfängers:
Bayreuther Initiative für Legal Tech (built) e.V.
Universität Bayreuth
Universitätsstraße 30
95447 Bayreuth

Gläubiger-Identifikationsnummer:
DE03ZZZ00002541412

Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge:
Die Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge für Fördermitglieder wird gem. Abs. 3 Nr. 2 unserer Beitragsordnung individuell im Aufnahmeantrag festgelegt. Verbindlich ist Ihre obige Angabe.

Einzugsermächtigung
Ich ermächtige / Wir ermächtigen den Zahlungsempfänger built widerruflich, die von mir / von uns zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem / unserem Konto einzuziehen.

SEPA-Lastschriftmandat
(A) Ich ermächtige / Wir ermächtigen den Zahlungsempfänger built, Zahlungen von meinem / unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.
(B) Zugleich weise ich mein / weisen wir unser Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger built auf mein / unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann / Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Spätestens 14 Tage vor dem Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift wird built mich / uns über den Einzug in dieser Verfahrensart unterrichten.
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