E-Examen, Digitalpakt und Legal Revolution - Newsletter vom 1. Mai 2023 |
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Liebe/r Legal Tech Interessierte,
in der heutigen Ausgabe informieren wir dich über die Möglichkeit des E-Examens in der zweiten juristischen Staatsprüfung in Bayern sowie über die Digitalisierung in der Justiz und die Legal Revolution. Mit dem Buchstaben K des Legal Tech ABCs geben wir dir einen kleinen Überblick über „Künstliche Intelligenz“.
Gerne kannst du uns dein Feedback zuschicken.
Wir wünschen dir einen erholsamen Feiertag und eine schöne Woche!
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In der vergangenen Woche durften wir mit zwei spannenden Veranstaltungen in das neue Semester starten! Am 25.04. hat Prof. Dr. Arens einen umfangreichen Vortrag über die Frage, inwiefern das Gesellschaftsrecht durch die Digitalisierung geprägt wird, gehalten. Was die Tokenisierung des Rechts bedeutet, welche wichtigen Gesetzänderungen in der aktuellen Vergangenheit erlassen wurden und vieles mehr, was wir gelernt haben, stellt Jana in ihrem Blogpost vor. |
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Zwei Tage später ging unser LTOC in die zwei Runde: dieses Semester mit der No-Code-Plattform Bryter. In den kommenden fünf Wochen werden wir die nutzerfreundliche Umgebung des Tools in einem gemeinsamen Online-Kurs bearbeiten, um unser Wissen am Ende in einem Hackathon mit namenhaften Jury-Mitgliedern unter Beweis stellen zu dürfen. |
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Weiterhin werden wir in der kommenden Woche vom 03.05. bis zum 04.05. die Legal Revolution in Nürnberg besuchen. Hierfür werden die Tickets gesponsort, sodass alle Studierende herzlich eingeladen sind, sich bei uns zu melden, um ein Gratis-Ticket zu erhalten. |
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Freiwilliges E-Examen in der zweiten juristischen Staatsprüfung in Bayern
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat Ende März mitgeteilt, dass es für den Prüfungstermin 2024/2 im zweiten Staatsexamen erstmalig die Möglichkeit geben soll, dieses freiwillig in elektronischer Form abzulegen. Die Referendare und Referendarinnen müssen dann voraussichtlich 5 Monate vor dem Examen entscheiden, welche Prüfungsform sie wählen. Um beide zu testen und auch beide Varianten üben zu können, werden alle Klausuren des juristischen Vorbereitungsdienstes ebenfalls digital angeboten.
Die Einführung ist Teil der Digitaloffensive der bayerischen Justiz. Ermöglicht hat dies eine Gesetzesänderung des § 5 d Abs. 6 DRiG im Sommer 2021. Dieser regelt nun, dass die Länder elektronische Prüfungen ermöglichen können. Insbesondere weicht das handschriftliche Schreiben der Prüfungen deutlich von der alltäglichen Praxis im Berufsalltag ab. Anzumerken ist jedoch, dass sich das Ministerium in seinem Brief an die Rechtsreferendare und Referendarinnen sehr vage ausdrückt hat und sich damit die Hintertür offenhält, falls es doch nicht klappen sollte. Dies führt zu Unsicherheiten und Fragen bei den Prüflingen, die sich aber wohl noch etwas gedulden müssen. Andere Bundesländer sind schon viel weiter und bieten das E-Examen längst an, manche zögern aber noch.
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Digitalisierung der Justiz schreitet voran
Zum ersten Mal gibt der Bundestag Geld aus dem Digitalpakt für die Justiz frei und fördert damit vier IT-Großprojekte, die die Digitalisierung in der Justiz vorantreiben sollen.
Der Pakt für den digitalen Rechtsstaat, wie der Digitalpakt offiziell heißt, hat in den letzten Jahren für reichlich Kontroversen zwischen Bund und Ländern gesorgt. Während die Länder vor allem Geld für zusätzliches Personal wollten, beabsichtigte das Bundesjustizministerium eine Förderung von Digitalisierungsprojekten. Schlussendlich stellte das Bundesjustizministerium den Pakt für den digitalen Rechtsstaat mit einem Umfang von 200 Millionen Euro in Aussicht. Das Vorhaben wurde jedoch Ende 2022 erst einmal vom Haushaltsausschuss eingefroren, da vom Ministerium keine konkreten Projektvorschläge geliefert wurden.
Nun hat das Bundesjustizministerium jedoch vier Vorhaben vorgestellt, für die der Haushaltsausschuss insgesamt 6,1 Millionen Euro freigab. Das erste Projekt ist ein Online-Klageverfahren als neue Verfahrensart für Zivilansprüche mit niedrigem Streitwert. Dieses komplett digitale Verfahren soll einen alternativen Zugangsweg zur Ziviljustiz schaffen. Gefördert wird auch eine digitale Rechtsantragsstelle, um Anliegen und Anträge bei Gerichten mit Hilfe von Digitalwerkzeugen für alle Beteiligten einfacher zu gestalten. Der Bund will außerdem ein "Videoportal der Justiz" entwickeln, das zum bundesweiten Standard für Videoverhandlungen bei Gericht werden soll. Als letztes Projekt soll eine E-Justiz-Koordinierungsstelle Europa beim Justizministerium Nordrhein-Westfalen eingerichtet werden. So soll die deutsche, durch Föderalismus geprägte Justiz eine zentrale Ansprechstelle bekommen, um auf europäische Digitalisierungsvorhaben aus Brüssel reagieren zu können.
Neben diesen vier Projekten stehen noch weitere Vorhaben in den Startlöchern. Hierzu gehören beispielsweise das Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz (DokHVG) und die Konzeption einer bundesweiten Justizcloud. Dafür kann der Bund noch über 193 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Somit bleibt es spannend, welche Neuerungen in den kommenden Jahren in das deutsche Justizwesen Einzug erhalten werden.
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Legal Revolution
Am Donnerstag beginnt in Nürnberg die größte Legal Tech Messe Deutschlands – die Legal Revolution. Dabei handelt es sich um die größte Kongressmesse für Legal Innovation und Legal Tech in Kontinentaleuropa. Außerdem ist sie eines der wichtigsten Branchentreffen für Juristen in Deutschland.
Insgesamt werden über 70 Aussteller und Partner vor Ort sein, mehr als 100 Referierende werden spannende Vorträge rund um das Thema Legal Tech halten und insgesamt werden über 1000 Teilnehmer erwartet.
Schwerpunkte der Messe werden unter anderem das Recht der digitalen Wirtschaft, die Gründung von Legal Tech Startups, Legal Automation und vieles mehr sein.
Einige unserer Mitglieder werden die Messe besuchen und wir freuen uns, dir bald einen kleinen Einblick in die Legal Revolution in Form eines Blogbeitrags geben zu können.
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Deutschlandweite Veranstaltungen |
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Mai
3 - 4
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Legal Revolution 2023
Ort: NürnbergMesse Format: Präsenz Anmeldefrist: Keine
Hier können sich Studierende, Doktorand:innen, Referendar:innen und Young Professionals unter 35 Jahren für kostenfreie Tickets anmelden.
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Mai
11
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LegalTech:Days München
Uhrzeit: 13.00 - 19.00 Uhr Ort: Design Offices München Nove Format: Präsenz Anmeldefrist: Keine
Zur Anmeldung
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Mai
12 - 13
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5. Legal Innovation Challenge
Ort: Stuttgart Format: Präsenz Anmeldefrist: Keine
Melde dich gerne bei uns über die bekannten Kanäle, wenn du teilnehmen möchtest. Bei uns gibt es auch schon ein paar Interessierte, sodass wir als Gruppe gemeinsam teilnehmen können.
Zur Anmeldung
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Mai
17
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LegalTech:Days Frankfurt
Uhrzeit: 13.00 - 19.00 Uhr Ort: Design Offices Frankfurt Wiesenhüttenplatz Format: Präsenz Anmeldefrist: Keine
Zur Anmeldung
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K wie Künstliche Intelligenz
Künstliche Intelligenz (kurz: KI) ist der Versuch, menschliches Denken auf Computer zu übertragen. In diesem Teilgebiet der Informatik wird also versucht, Maschinen „intelligent“ zu machen.
Es wird zwischen starker und schwacher KI differenziert: Schwache KI beschreibt Systeme, die mit vorgegebenen Daten auf die Lösung bestimmter Aufgaben trainiert sind. Starke KI hingegen kann selbst Aufgaben erkennen und Wissen aufbauen, indem sie Informationen aufnimmt und selbstständig verarbeitet, darin Muster analysiert und so weitere Schritte logisch vorhersagen kann (sog. „Deep Learning“).
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Anna-Lena, Bonita, Jil, Laureen, Lea, Max, René
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Impressum
Bayreuther Initiative für Legal Tech e.V. Bismarckstraße 45 95444 Bayreuth
Vertretungsberechtigung: William Homburg, Maximilian Volland, Manuel Nagel
Amtsgericht Bayreuth VR 200974
redaktion@built-bt.de Website des Anbieters |
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