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ChatGPT, Legal Tech im Strafverfahren und KI-Chatbot - Newsletter vom 23. Januar 2023

Liebe/r Legal Tech Interessierte,

 

wir freuen uns, dich auch diese Woche zu unserem Newsletter begrüßen zu können. In der heutigen Ausgabe erfährst du, welche Software Microsoft in seine eigenen Cloud-Dienste übernehmen möchte und welche strafrechtlichen Möglichkeiten für Legal Tech Anwendungen es gibt. Außerdem dreht sich der Buchstaben „D“ unseres Legal Tech ABCs um die Dokumentenautomatisierung in der Justiz.  

 

Gerne kannst du uns dein Feedback zuschicken. Wir wünschen dir einen guten Start in die Woche!

 

Dein b{u}ilt Team

Was war und was wird

Vom 02. bis zum 08. Januar haben zwei Teams im Namen von b{u}ilt am „Legal Loves Tech“ Hackathon teilgenommen. Eine Woche lang konnten Studierende und Referendare aus ganz Deutschland einem organisierten Programm mit vielfältigen Vorträgen zuhören sowie an eigenen oder vorgeschlagenen Legal Tech-Projekten arbeiten. Welche Ideen unsere Teams hatten und welche Eindrücke wir in dieser ereignisreichen Woche sammeln konnten, beschreibt Simon in seinem Blog

Hackathon

Einer der beiden Ideen unserer Teams werden wir unabhängig vom Hackathon weiterführen. Das Projekt „Legal Loves Lama“ beschäftigt sich mit einem spielerischen Ansatz, qualitativ hochwertige Daten für künstlich intelligente Systeme im Legal Tech Bereich zu generieren. Dafür haben wir eine Webseite gebaut, auf der Ihr herausgefordert werdet, juristische Probleme in echten (manchmal wirklich skurrilen) Social Media Posts zu finden. Testet das Spiel gerne hier

Unser bereits für letzte Woche geplantes Event, der Vortrag des Gründers und CEOs von Codefy, wurde auf morgen, den 24. Januar um 18:30 Uhr im S 64 verschoben. Codefy beschäftigt sich mit der Analyse großer Datenmengen mittels künstlicher Intelligenz. Wir freuen uns auf eine spannende Vorstellung des Themas und eine anschließende Diskussion! 

Aktuelle Nachrichten

Was kann ChatGPT

Der Begriff ChatGPT sorgt derzeit für viel Aufsehen. Die Abkürzung steht für „Generative Pre-trained Transformer“. Es handelt sich um ein sog. Large-Language-Model (LLM). Vereinfacht gesagt ist ChatGPT ein künstliches neuronales Netz, welches sehr viel Text gelesen hat und über ein Chatfenster mit Menschen interagieren kann. Er beruht auf künstlicher Intelligenz und wurde vom US-amerikanischen Unternehmen OpenAI entwickelt. Veröffentlicht wurde er im November 2022. Hier könnt ihr ihn selbst mal testen: ChatGPT.

 

Nun möchte das Technologieunternehmen Microsoft die Software künftig in seine eigenen Cloud-Dienste übernehmen. Das Programm wird also bald für Nutzer und Nutzerinnen verfügbar sein und diese können den Chatbot in ihren eigenen Anwendungen einsetzen. 

 

Um zu erfahren, wofür ihr ChatGPT überhaupt nutzen könnt und wie er genau funktioniert, möchte ich auf den sehr lesenswerten Artikel unseres Vorsitzenden Max Volland verweisen, welchen er kürzlich in der LZR veröffentlich hat. Darin stellt er euch das Large-Language-Model genauer vor, geht auf mögliche Anwendungsbereiche im Recht ein und gibt einen kleinen Ausblick in die Zukunft. Klickt gerne auf den Button, um direkt zum Artikel zu gelangen. Es lohnt sich sehr!

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Möglichkeiten für Legal Tech Anwendungen im Strafverfahren

Viele Legal Tech Anwendungen fokussieren sich auf den Bereich des Zivilrechts. Aber auch im Strafrecht gibt es großen Bedarf, denn die Gerichte sind überlastet: Oft häufen sich viele kleine Bagatelldelikte an oder riesige Datenmengen müssen ausgewertet werden. Im Folgenden werden einige Projekte/Anwendungen aufgeführt, die hier Abhilfe schaffen können. Im Ermittlungsverfahren müssen teils riesige Datenmengen nach Beweisen durchforstet werden. Hier können Legal Tech Anwendungen helfen, Unregelmäßigkeiten oder Auffälligkeiten in den Daten aufzuspüren. Aktuell werden zudem Datenbanken aufgebaut, die es ermöglichen sollen, die Strafzumessung zu erleichtern oder den Ausgang des Verfahrens anhand von differenzierten Erfahrungswerten vorherzusagen. Auch an Lügendetektoren wird gearbeitet, die nicht mehr nur den Puls, Schweiß etc. messen, sondern mit Daten von Menschen, die nachweislich lügen oder nachweislich die Wahrheit sagen, gefüllt sind. Deren Verhalten wird dann mit dem der/des Aussagenden verglichen und der Lügendetektor analysiert, ob ein Mensch die Wahrheit sagt oder nicht. Problematisch ist in diesem Fall, aber auch in einigen anderen, dass mit der Künstlichen Intelligenz eine Art „Blackbox-Effekt“ einhergeht und nicht genau nachvollzogen werden kann bzw. darf, z.B. aufgrund von Geschäftsgeheimnissen, wie genau sie zu dem Ergebnis kommen. Dies steht dann im Konflikt mit dem Grundsatz einer transparenten und nachvollziehbaren Beweiswürdigung im Strafverfahren. Dies wird ein Aspekt sein, mit dem sich der deutsche Gesetzgeber in Zukunft auseinandersetzen muss, denn die Verfahren werden immer komplexer und beinhalten größere Datenmengen. Um dem gerecht zu werden, kann es sinnvoll sein, auf unterstützende Legal Tech Anwendungen zurückzugreifen. Hier werden noch weitere Anwendungsmöglichkeiten diskutiert:

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Nächster Meilenstein bei Legal Tech Chatbot von DoNotPay

Im Dezember 2022 stellte Joshua Browder, CEO von DoNotPay, auf Twitter einen neuen KI-gesteuerten Chatbot vor, der eigenständig Verträge aushandeln kann. Nun präsentierte er in einem neuen Video, wie dieser Chatbot eigenständig einen Kundendienstanruf beim Finanzdienstleistungsunternehmen Wells Fargo im Namen des Nutzers geführt hat. 

 

In dem Video hört man, wie der Chatbot mit Bowders gefälschter Stimme sprach: "Hallo, ich rufe an, um eine Rückerstattung der Überweisungsgebühren zu erhalten.” Anschließend gab der Bot die persönlichen Daten des Kunden problemlos ein, diskutierte dann die strittigen Überweisungsgebühren und einigte sich schließlich mit dem Kundenbetreuer auf die Rückerstattung der in den letzten drei Monaten erhobenen Gebühren. Abschließend verabschiedete sich der Chatbot mit den Worten “Danke für Ihre Hilfe”. Mittlerweile wurde das Video jedoch von Twitter entfernt, da es offenbar gegen die Twitter-Regeln verstößt. 

 

Technisch basiert der Bot auf einer Kombination aus Resemble.ai (einer Plattform, die es Nutzern ermöglicht, ihre eigenen KI-Stimmen zu generieren), GPT-J (einem Open-Source-Modell für Umgangssprache) und den eigenen KI-Modellen von DoNotPay. Laut Joshua Browder soll das Tool mit einer Reihe von vorgefertigten Stimmen öffentlich zugänglich gemacht werden, aber die eigene Stimme des Benutzers wird lediglich als Premium-Option angeboten werden. 

 

Im Gegensatz zu Browder, der den Meilenstein feierte, gibt es auch kritische Stimmen. Sie meinen, dass das Gespräch sehr "gestelzt und unnatürlich" klang, da es lange Pausen gab, in denen der Chatbot die Antworten des Kundenbetreuers verarbeitete, um scherzen zu können. Auch Wells Fargo gab eine Stellungnahme ab. Das Unternehmen erklärte, dass sich das Gespräch nach Durchsicht der Anrufaufzeichnungen nicht so abgespielt habe. Es unterstellte Joshua Browder, das Video editiert zu haben, was dieser jedoch dementierte. 

 

Nichtsdestotrotz macht DoNotPay rasante Fortschritte im Bereich Legal Tech. Es bleibt spannend, welche Überraschungen das Unternehmen in diesem Jahr noch bereithält.

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Deutschlandweite Veranstaltungen

In naher Zukunft finden keine deutschlandweiten Veranstaltungen statt. Jedoch haben wir eine spannende Information für all diejenigen, die in naher Zukunft die erste juristische Staatsprüfung absolvieren und sich im Hinblick darauf schon über das Referendariat informieren. Es ist nun möglich, das Pflichtwahlpraktikum im Bereich “Informationstechnologie und Legal Tech” zu absolvieren. 

 

Ausbildungs- und Prüfungsstoff in dem Wahlbereich sind das Informationstechnologierecht und das Recht der Legal Tech Anwendungen. 

 

Die Regelung findet erstmals für das im Juli 2023 beginnende Pflichtwahlpraktikum und das zweite juristische Staatsexamen 2023/1 Anwendung. 

 

Nähere Informationen dazu findet ihr hier.

Legal Tech ABC

D wie Dokumentenautomatisierung

 

Die meisten Juristen verbringen einen Großteil ihrer Arbeitszeit mit Dokumenten – sei es bei der Erstellung von Verträgen oder dem Schreiben von Schriftsätzen und Urteilen. Automatisierung in der Arbeit mit diesen Dokumenten kann repetitive Tätigkeiten vermeiden. Das soll nicht nur Nerven und wertvolle Zeit sparen, sondern an vielen Stellen auch menschliche Fehler vermeiden.  

 

Kanzleien und Rechtsabteilungen können mittlerweile bei der Erstellung z.B. von Arbeitsverträgen auf Programme zurückgreifen, die mit Textbausteinen und Vorlagen helfen, einen individuellen Vertrag zu generieren. Auch Rechtssuchende können teilweise selbstständig z.B. einen Mietvertrag für ihre privat vermietete Wohnung erstellen. 

 

Und sogar in der Justiz ist mit dem automatischen Urteilskonfigurator FRAUKE für die Bearbeitung von Fluggastrechteklagen (siehe C wie Customer Claims Purchasing) in geringem Umfang schon die Automatisierung angekommen. Mehr über die KI-gestützte Analyse von Dokumenten in Massenverfahren können wir am Dienstag, dem 24.01.2023, im Vortrag von Tianyu Yuan von Codefy lernen. 

 

Automatisierung im Kontext von Verträgen hat nun auch im Bereich des automatischen Vollzugs von Verträgen mit sog. Smart Contracts Einzug gehalten. Diese sind eigentlich nicht wirklich selbst Verträge, sondern ein auf der Blockchain (siehe B wie Blockchain) gespeicherter Code. Dass zum Beispiel bei Ausbleiben der Zahlungen bei einem geleasten E-Auto automatisch die Batterie und damit die Nutzungsmöglichkeit per Fernsteuerung gesperrt wird, könnte Teil so einer auf der Blockchain gespeicherten Vereinbarung sein.

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